Bei Immobiliengeschäften haben Käufer und Verkäufer naturgemäß komplett unterschiedliche Interessen.

Sind sich Käufer und Verkäufer einig, soll die treuhändige Abwicklung des Kaufgeschäftes beide Seiten daher vor unliebsamen Überraschungen schützen. Der Kaufpreis wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Meistens übernimmt ein Notar oder Anwalt eine derartige Treuhandschaft und es wird die Treuhandschaft im Treuhandregister erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn alle vereinbarten Bedingungen des Vertrages zur ordnungsgemäßen Abwicklung erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Objektes und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Bank – im Grundbuch. So werden beide Seiten abgesichert, und unliebsame Überraschungen können so verhindert werden.

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