Der Nachbar pflanzt Thujen oder Hainbuchen, die ursprünglich kleinen Pflänzchen wachsen und gedeihen prima.

Schließlich sieht man nicht nur im Erdgeschoß sondern auch im Obergeschoß nur mehr auf eine grüne Wand. Dürfen Hecken uneingeschränkt wachsen? Hier ist die Antwort nicht ganz einfach, denn das Gesetz kennt keine klare Höhenbeschränkung. Im Gesetz findet man die Bestimmung der Ortsüblichkeit. Mit anderen Worten ist der Entzug von Licht und Luft durch die Pflanzen des Nachbarn erst dann unzulässig, wenn es zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung kommt.

Nützt ein Gespräch mit dem Nachbarn nichts,
so muss der Rechtsweg beschritten werden.

Mag. Bernd Hagen M.A.
Realbüro Hagen

Nützt ein Gespräch mit dem Nachbarn nichts, so muss der Rechtsweg beschritten werden. Ein eigenmächtiges Stutzen der Hecken wäre unzulässig. Anders ist der Fall gelagert, wenn die Hecke in der Breite über die Grundstücksgrenze wuchert, dann darf man zur Selbsthilfe schreiten. Allerdings ist Vorsicht angebracht, denn das Zurückschneiden der Hecke darf die Pflanze nicht beschädigen.

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