Sanierungs förderung
Nutzungserweiterungen, Nachverdichtung oder generationenübergreifendes Zusammenleben kann durch eine Sanierung erzielt werden.
Wer in einem alten oder älteren Haus lebt, kennt die Vor- und Nachteile. Bestandsgebäude liegen meistens in einem gewachsenen Umfeld, das einem vertraut ist. Wer Altes erhalten und verbessern möchte, erhält durch die Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg Unterstützung. Bei den zwei Förderungsvarianten – Bauteil- oder Gesamtsanierung – sieht das Fördersystem bis zu einer bestimmten Sanierungskostenhöhe einen Einmalzuschuss bzw. darüber ein zinsgünstiges Darlehen vor.
Die Bauteilsanierung
Für die Bauteilsanierung ist kein Gebäudeausweis notwendig. Je nach Förderstufe sind U-Werte einzuhalten bzw. dürfen nicht überschritten werden. Die U-Werte geben an, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen abgegeben wird, der U-Wert ist ein Maß für die Wärmedämmung eines Bauteils. Sollten mehrere Bauteile saniert werden, müssen alle Bauteile die U-Werte der gewünschten Förderstufe einhalten. Wird dies nicht beachtet erfolgt die Festsetzung der Förderstufe nach dem höchsten nachgewiesenen U-Wert. Nachweis der U-Werte erfolgt über die dem Förderantrag beizulegenden zwei Energieausweise (Bestands-EAW und Sanierungs-EAW).
Gesamtsanierung
Bei der umfassenden Gesamtsanierung ist das Spektrum anerkennbarer Sanierungsmaßnahmen deutlich größer. Ein Gebäudeausweis ist notwendig. Der Heizwärmebedarf (HWB) aus dem Energieausweis und die Ökopunktezahl laut Gebäudeausweis sind die relevanten Größen, welche die Förderstufe bestimmen.Zusätzlich werden auch im Bereich haustechnischer Installationen (Elektro-, Brauchwasser- und Heizungswasserverteilung etc.) sowie Innenraum (Fußböden, Innentüren, Verliesungen im Sanitärbereich) Verbesserungsmaßnahmen anerkannt und gefördert. Empfehlenswert ist eine Sanierungsberatung, z. B. beim Energieinstitut Vorarlberg, welche ebenfalls gefördert werden kann.
Über Fördervoraussetzungen und Förderhöhen informiert das Land Vorarlberg hier.