Wer eine vermietete Eigentumswohnung erwirbt,
sollte verschiedene wichtige Punkte unbedingt berücksichtigen.

Vermehrt werden Wohnungen in Vorarlberg zum Kauf angeboten, die vermietet sind. Doch was das für den Käufer bedeuten kann, ist meist nicht ganz klar. Christoph Geringer von Immoteam7 informiert. Wird eine vermiete Wohnung gekauft, so tritt der Käufer zunächst als Rechtsnachfolger in die bestehenden Vereinbarungen ein. Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag, so gilt diese Vereinbarung bis Ablauf und kann vorzeitig auch kaum gekündigt werden. Auch Eigenbedarf stellt in diesem Fall keinen Kündigungsgrund dar“, erläutert der Immobilienfachmann.

„Beim Kauf einer vermieteten Wohnung gehört der Mietvertrag genau studiert.“

Christoph Geringer
Immoteam7

Mieter und Vermieter können sich also nur einvernehmlich vorzeitig trennen oder eben den Mietvertrag auslaufen lassen. Wurde das Mietverhältnis nicht explizit und schriftlich befristet, so spricht man vom unbefristeten Mietverhältnis, was grundsätzlich ein Nachteil für den Vermieter ist. Vorsicht ist auch geboten, wenn ein befristeter Mietvertrag ausläuft und der Vermieter verlängert das Mietverhältnis einfach stillschweigend ohne schriftliche Befristung. Wie für alle mündlichen Mietvereinbarungen gilt, dass man hier in ein unbefristetes Mietverhältnis rutschen kann.

„Achten Sie beim Kauf einer vermieteten Wohnung unbedingt darauf, dass es sich um kein unbefristetes Mietverhältnis handelt“, warnt Christoph Geringer von Immoteam7. Wurden Mietvertrag und Mieter für gut befunden, spricht nichts dagegen, eine Wohnung samt Mieter zu übernehmen. Gerade bei Anlagewohnungen ist das gängige Praxis. Nach Vertragsabschluss werden dann anstelle der Wohnungsschlüssel der Mietvertrag und unbedingt auch die Kaution übergeben.