Wer eine Immobilie erwirbt, hat verschiedene Schritte zu beachten
und Steuern zu berücksichtigen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses mit Grundstück ist die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises, bei Erwerbsvorgängen im Familienkreis nach einem Stufentarif (für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent, darüber hinaus 3,5 Prozent des Grundstückswertes), zu bezahlen. Bei einer Kreditabwicklung fallen zusätzliche Kosten an: Bei einer Fremdinanzierung durch einen Bankkredit verlangen Bankinstitute als Sicherheit die grundbücherliche Eintragung des Pfandrechtes. Damit fällt zusätzlich eine Gerichtsgebühr in Höhe von 1,2 Prozent der ins Grundbuch einzutragenden Pfandsumme an. An der Eintragungsgebühr ins Grundbuch kommen Käufer ebenfalls nicht vorbei.

Berechnungsgrundlage

Die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht ins Grundbuch beträgt 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswertes. Der Wert des Rechts für die Eintragung des Eigentumsrechts und des Baurechts wird durch den Verkehrswert bestimmt. Dies ist bei Kaufverträgen in der Regel der Kaufpreis. Für Kaufverträge zwischen Vertragsparteien im begünstigten Personenkreis – wie Eheleute, eingetragene Partner, Verwandte/Verschwägerte in gerader Linie, Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnsitz, Geschwister, Neffen oder Nichten gelten mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes seit 1. Jänner 2016 die grunderwerbsteuerrechtlichen Regelungen wie bei Schenkungen. Für diese Fälle bemisst sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts. Diese Gebühren werden im Nachhinein vom Gericht vorgeschrieben.

Weitere Informationen auf www.help.gv.at