Grund und Boden ist eines der wenigen Güter, das sich nicht vermehren lässt.
Umso sorgsamer und verantwortungsvoller muss mit diesem Gut umgegangen werden.
Im Gegensatz dazu fordern die steigenden Bevölkerungszahlen
immer mehr Raum zum Leben und Arbeiten.

Grund und Boden ist eines der wenigen Güter, das sich nicht vermehren lässt. Umso sorgsamer und verantwortungsvoller muss mit diesem Gut umgegangen werden. Im Gegensatz dazu fordern die steigenden Bevölkerungszahlen immer mehr Raum zum Leben und Arbeiten.

Während die Gesellschaft im vergangenen Jahrhundert äußerst großzügig mit der Ressource Boden umgegangen ist, stehen heute intelligente Bebauungskonzepte im Vordergrund jeder Überlegung zum Umgang mit Grund und Boden. Dabei geht es darum, bestehende Flächen effizient zu nutzen und weniger neues Bauland zu beanspruchen.

Hohe Kosten

Ungenutzte, brachliegende Baugrundstücke oder auch Bestandsimmobilien verursachen meist nur Kosten und werfen keine Erträge ab. Derzeit bieten sich optimale Bedingungen, um Grundstücke zu Bestpreisen zu verwerten. Das novellierte Vorarlberger Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz hat den sorgsameren und verantwortungsvolleren Umgang mit Grund und Boden zum Ziel. Eben, um der Baulandhortung entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass gewidmetes Bauland als solches genützt wird. Obwohl es in Vorarlberg genügend gewidmete Bauflächen gibt, werden frei verfügbare Flächen immer knapper – und dadurch immer teurer. So soll beispielsweise ein Drittel der derzeit gewidmeten Bauflächen in Vorarlberg bis heute nicht bebaut sein, steht aber auch nicht zum Verkauf. Auch Altimmobilien lassen sich verwerten. Wenn ein altes Gebäude nur noch Geld, Nerven und Arbeit kostet, dann ist es an der Zeit für eine Beratung mit Experten – Juristen, Steuerberatern und Notaren. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen dann individuelle Tausch- und Verkaufsmodelle für Grundstücke und ebenso für leerstehende Immobilien zur Diskussion.

Auf Grundstückssuche

Bauträger sind stetig auf der Suche nach bebauten sowie unbebauten Grundstücken. Manche bieten individuelle Tausch- und Verkaufsmodelle an. „Tausche Grundstück gegen Wohnung“ ist einer der aktuellen Trends. Immer öfter nutzen Grundstückverkäufer ein sogenanntes Tauschmodell, bei dem sie Baugrund gegen ihre Traumwohnung eintauschen. Die Verwertung von Grundstücken ist natürlich eine Vertrauensangelegenheit. Sowohl Verkäufer als auch Käufer müssen in der Abwicklungsphase abgesichert sein. Bei der Verwertung bebauter Liegenschaften bietet sich etwa der Vorteil, dass knapper werdendes Land ressourcenschonend genutzt wird. Das Bauherrenmodell rückt da in den Fokus: Bauherren und Bauträger realisieren gemeinsam ein Projekt, um den Boden gemeinsam bestmöglich zu nutzen.

Partner finden

Wichtig ist in jedem Fall, einen erfahrenen Partner zu finden. Besonders bei stark sanierungsbedürftigen alten Immobilien sollte geprüft werden, ob nicht das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, das eigentliche Gold ist. Dabei sind jedoch verschiedene Fakten „abzuklopfen“: Was gestattet das Baurecht, wie viel des Bodens darf verbaut werden, welche Etagen dürfen geplant werden. Solche und andere Fragen sind zu beantworten, bevor der Wert eines Grundstücks sicher eingeschätzt werden kann. Und natürlich muss zuerst bautechnisch abgeklärt werden, ob es besser ist, die Altimmobilie oder das Grundstück in den Fokus der Vermarktung zu stellen. Fakt ist, solange eine Liegenschaft nicht bebaut und bewirtschaftet wird, verschenkt der Besitzer Jahr um Jahr bares Geld. Und nicht nur das: Dank Grundsteuern und sonstiger Verpflichtungen zahlt er meistens noch drauf.

Seriosität prüfen
Wer einen Verkauf von Grund und Boden in Erwägung zieht, der sollte dies mit seriösen Partnern angehen. Im Vorfeld kann man sich mittels Richtpreisbroschüren und eigenen Recherchen über den jeweiligen Marktpreis informieren. Detaillierte Gutachten von gerichtlich beeideten und zertifizierten Schätzern kommen oft im Erbfall zum Zuge. Bauträger und Immobilienentwickler sind Profis und bieten ebenfalls Schätzungen an, erarbeiten ebenso Konzepte zur Grundstücksverwertung. Projektentwickler setzen strategische Schritte, um die Wohnqualität für Interessenten zu verbessern. Möglich wäre es beispielsweise im Fall der Fälle ein Grundstück gegen eine neue barrierefreie Wohnung einzutauschen.

Individuelle Entscheidung
Ob eine so geschaffene Wohnung selbst genutzt, gewinnbringend vermietet oder für Nachfahren eine sichere Wohnzukunft bieten wird – das bleibt der individuellen Entscheidung des Einzelnen vorbehalten.
Experten sehen für Vorarl-berg die Gefahr einer weiteren Zersiedlung, wenn gewidmetes Bauland nicht auf den Markt kommt und die Gemeinden dementsprechend neues Bauland widmen müssen. Dies war mit einer der Gründe für die Änderung des Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetzes im Jahr 2019. Seit dem 1. März 2019 werden demnach Grundstücke also nur noch dann in Bauflächen umgewidmet, wenn eine zeitnahe Bebauung geplant ist.

Bauverzögerungen zu beachten
Wird also ein Grundstück nach diesem Stichtag als Bauland gewidmet, muss es binnen von sieben Jahren bebaut werden. Geschieht dies nicht, folgt nach sieben Jahren eine andere Widmung anstelle der Bauflächenwidmung. Alternativ dazu können die Eigentümer mit der Gemeinde auch einen Vertrag über die fristgerechte Nutzung abschließen, dann ist die Widmung unbefristet. Für Bauverzögerungen aus bestimmten rechtlichen Gründen wurde vorgesorgt: Diese werden in der Fristenberechnung berücksichtigt.