Im Unterschied zum bloßen Miteigentümer
hat der Wohnungs
eigentümer das Recht,
eine bestimmte Wohnung oder Geschäftsfläche
im Gesamtobjekt ausschließlich zu nutzen.

Der Wohnungseigentümer kann mit seiner Wohnung schalten und walten wie er will, solange dadurch kein Nachteil für die anderen Bewohner des Hauses entsteht. Beinahe jede Wohnanlage im Neubau wird im Wohnungseigentum errichtet. Es ist aber auch möglich, Wohnungseigentum bei gebrauchten Wohnhäusern zu begründen. Grundlage dafür ist immer ein Nutzwertgutachten (sog. Parifizierung), welches von einem Sachverständigen erstellt werden muss. In vielen Fällen ist zu prüfen, ob die Begründung von Wohnungseigentum vorteilhaft für den Verkauf einer Immobilie sein kann. Auch im Fall einer nachfolgenden Vermietung kann die Begründung von Wohnungseigentum Vorteile haben, denn ist es dadurch mitunter möglich den strengen gesetzlichen Beschränkungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) zumindest teilweise auszuweichen.

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