Meistens besiegelt die Schlüsselübergabe die Wohnungsrückstellung vom Mieter an den Vermieter. Etwaige Mängel sollten Mieter und Vermieter unbedingt rechtzeitig in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten. Es ist ratsam, ein solches formloses Schreiben sowohl beim Ein- als auch beim Auszug anzufertigen. Darin können der Zustand von Einbaumöbeln wie Küche und Bad, die Zählerstände von Gas, Wasser und Strom, die Anzahl der übergebenen Schlüssel, etwaige Schäden im Parkett oder an den Wänden sowie das Datum protokolliert werden. Sehr hilfreich ist auch das Dokumentieren des Wohnungszustandes mittels Fotos oder Handyvideos. Denn sollte der Vermieter beim Auszug der Meinung sein, dass die eine oder andere Reparatur notwendig sein könnte, ist eine Dokumentation äußerst wichtig. Ein Streit kann im schlimmsten Fall vor Gericht enden.

Persönliche Übergabe

Achtung vor Verzichtsklauseln, die in etwaigen Vordrucken enthalten sind. Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll kann späteren Streitigkeiten vorgebeugt werden. Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Vermieter oder dessen Hausverwalter kann das Wohnungsübergabeprotokoll ausgefertigt und von beiden Seiten unterschrieben werden. Übrigens ist es sinnvoll, den Wohnungsübergabetermin bei gutem Tageslicht durchzuführen – Details lassen sich dann gut erkennen. Dem Mieter steht es natürlich frei, eine Vertrauensperson oder einen Anwalt oder Sachverständigen bei einer schon im Vorfeld als sich schwierig abzeichnenden Wohnungsübergabe hinzuzuziehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vermieter wegen eines Schadens einen Teil der Kaution einbehalten möchte. Die Schlüssel müssen grundsätzlich persönlich übergeben werden, ein Einwurf in einen Briefkasten oder via Postsendung ist nicht zulässig.