Beglaubigung von Kaufverträgen
Diese sind nur in jenen Gemeinden ansässig, in denen kein Notar eine Kanzlei hat. Legalisatoren erbringen in Vorarlberg jene Dienstleistungen, für die Notare aufgesucht werden müssten, beziehungsweise die an Bezirksgerichten vorgenommen werden. Legalisatoren haben ihren Sitz meist in Gemeindeämtern, können jedoch auch von daheim aus arbeiten. Ein Legalisator beglaubigt Unterschriften zum Beispiel auf Kaufverträgen, die innerhalb des Amtsgebiets – der Wohnortgemeinde – für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden. Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar mehr nötig. Die Unterschrift leistende Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die diesem persönlich bekannt sind. Legalisatoren erstellen keine Verträge und führen keine rechtliche Überprüfung durch.
Fullservice durch Notare
Bei Immobilientransaktionen geht es um sehr viel Geld. Sie erfordern sachkundige, unabhängige und juristisch sattelfeste Beratungen. Der Notar beglaubigt Kaufverträge, berät in einer ersten unentgeltlichen Rechtsauskunft, erstellt den erforderlichen Kaufvertrag und übernimmt auch die Treuhandschaft, bei der der Kaufpreis in Verwahrung genommen wird und erst an den Verkäufer ausgefolgt wird, wenn der Käufer als Eigentümer eingetragen ist. Verschiedene weitere Prüfungen wie Widmung, Eigentumsverhältnisse, Anschluss ans Wegenetz etc. werden im Zuge der Vertragserstellung vorgenommen. Teilweise werden dem Käufer Behördenwege inkl. der Vorschreibung und Abführung der Steuern (Grunderwerbssteuer, Grundbuchseintragungsgebühr etc.) abgenommen. In Vorarlberg stehen 23 Notare zur Verfügung.
Weitere Informationen auf www.notar.at