Grundstückserschließung
Eine Zufahrt sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstückes.
Die Höhe dieser Erschließungskosten ist regional unterschiedlich und wird vom jeweiligen Anbieter festgesetzt. Ist ein Bauplatz noch nicht vollständig erschlossen, muss dies bei der Planung des Eigenheims mitberücksichtigt werden. Speziell bei entlegenen Grundstücken kann beispielsweise die Anbindung an die Kanalisation oder an die Stromversorgung sehr langwierig sein. Neben der rechtlich gesicherten Verbindung mit einer öffentlichen Straße benötigt ein Baugrundstück eine Mindesterschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen. Insbesondere muss eine entsprechende Abwasserbeseitigung – in der Regel ein Ortskanalanschluss – gesichert sein. Die Erschließung ist quasi die Baureifmachung eines Grundstückes.
Erschließungsbeiträge berücksichtigen
Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen werden. Nicht aufgeschlossene Bauplätze können mit einem Bauverbot belegt sein. Die öffentliche Erschließung fällt in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand und beinhaltet alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze, die private Erschließung umfasst alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss. Grundsätzlich wird zwischen öffentlicher Ver- und Entsorgung mit Anschlusszwang (Wasser, Kanal) und den sonstigen Leitungsanschlüssen unterschieden, deren Inanspruchnahme üblich, aber nicht zwingend notwendig wäre (Strom, Gas, Fernwärme, Telefon-Festnetz, TV-Kabel). Für die Erschließung eines Grundstücks sind Erschließungsbeiträge an die entsprechenden Institutionen (Gemeinden, Stromversorgungsbetriebe, Gasgesellschaften) zu entrichten, die für die Anbindung des Grundstücks an die öffentlichen Anlagen verantwortlich sind.
Weitere Informationen auf www.help.gv.at.at