Nur circa 12 Prozent der österreichischen Grundstücke sind im Grenzkataster erfasst.

Die meisten Grundstücksgrenzen und die daraus resultierenden Flächen fußen lediglich auf den Steuerkataster und sind somit nicht verlässlich. Denn lediglich etwa 12 Prozent aller österreichischen Grundstücke sind im sogenannten ‚Grenzkataster‘ eingetragen und somit rechtsverbindlich dokumentiert. Die Grundlagen für die Angaben im Grundbuch und anderen Planunterlagen wurden ursprünglich einfach aus dem Kataster für die Grundsteuer übernommen. Dieser hat seinen Ursprung im Jahr 1817. Damals wurde die Vermessung der österreichisch-ungarischen Monarchie gesetzlich verfügt, um die Grundsteuer zu bemessen. „Die Kennzeichnung der Grenzpunkte, etwa durch Grenzsteine, wurde in der Regel nicht vorgenommen und die Genauigkeit damaliger Vermessung ist natürlich mit modernen Mitteln nicht vergleichbar.“ Das berichtet Immobilienfachmann Christoph Geringer vom Immoteam7. Erst später wurden Grenzzeichen in der Natur gesetzt und Grundstücksveränderungen wie Teilungen, Parzellierungen usw. durch Pläne dokumentiert. Doch erst ab dem Jahr 1968 bestand die Möglichkeit, die Grenzen der Grundstücke rechtsverbindlich im neu eingeführten Grenzkataster zu sichern.

„Nur im Grenzkataster sind Grundstücke rechtsverbindlich dokumentiert.“

Christoph Geringer
Immoteam7

Will man künftigen Grenzstreitigkeiten vorbeugen, empfiehlt es sich, sein Grundstück in den Grenzkataster einzuverleiben. Christoph Geringer: „So lässt sich auch verhindern, dass ein anderer einen Teil eines Grundstückes ersitzt.“ Im Zuge einer Grenzverhandlung müssen in der Natur eindeutig rekonstruierbare Grenzpunkte festgelegt werden und es ist die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Eigentümer erforderlich.