E-Autos in Wohnanlagen
Um die rechtlichen Hürden leichter meistern zu können, hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie einige Tipps zusammengestellt. Grundsätzlich kann man eine technische Gesamtlösung für alle Hausbewohner und eine Einzellösung für einen oder einzelne Bewohner unterscheiden. Die Gesamtlösung bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. Dieser kann bei großen Hausanlagen mit vielen Miteigentümern noch eine große Hürde darstellen. Die Kosten für eine Gesamtlösung trägt zumeist die gesamte Eigentümergemeinschaft. Bei Einzellösungen werden in der Regel die Kosten jeweils zur Gänze vom einzelnen Antragssteller selbst getragen. Eine Abstimmung mit den Miteigentümern ist in jedem Fall notwendig.
Gesamt- und Einzelanschlüsse
Die technische Gesamtlösung umfasst die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für grundsätzlich alle Hausbewohner. Der Betrieb erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft oder unter Einbindung eines externen Ladestellenbetreibers. Die Kosten sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Bei der Ausrüstung eines individuell zugeordneten Stellplatzes mit einer Heimladestation im Einzelinteresse des jeweiligen Wohnungseigentümers bzw. mehrerer Wohnungseigentümer handelt es sich um eine technische Einzelmaßnahme. Der bestehende elektrische Anschluss einer Wohnung wird zur Versorgung einer Ladestation für den jeweiligen Pkw-Stellplatz genutzt. Konkret wird die Heimladestation physisch (per Kabel) mit dem Zählpunkt der jeweiligen Wohnung verbunden. Alternativ kann auch eine neue hausinterne Elektroanbindung errichtet werden. In der Folge wird für jeden Ladepunkt ein eigener Zähler errichtet.
Details im Download der Broschüre auf www.bmvit.gv.at