„Kalte Füße“ beim Hausbau?
Die Bauherren machen Druck. Sie wollen schnell in das neue Heim einziehen, selbst in der kalten Jahreszeit. Das kann sie jedoch teuer zu stehen kommen. „Wer keine Winterpause einhält, riskiert gravierende Schäden am Bauwerk“, warnen Experten. Denn Frost und Feuchtigkeit könnten dem Neubau immens zusetzen. Eine große Gefahr sind etwa Schimmel und Algen. Diese siedeln sich in nassen und kalten Gebäuden im Mauerwerk an. „Wird dann die Feuchtigkeit nicht gründlich entfernt, vermehren sie sich explosionsartig“, wissen Bauexperten. Wenn unbedingt im Winter gebaut werden muss, dann sollte die Baustelle wenigstens mit Folien geschützt und gut beheizt werden. Je nach Region gehen die Arbeiten meist bis in den Dezember voran. Januar und Februar sind erfahrungsgemäß die kältesten Monate. Da muss besonders aufgepasst werden.
Temperaturgrenze
Grundsätzlich gilt, dass bis zu einer Temperatur von plus fünf Grad das Bauen in der Regel kein Problem ist. Sinken die Werte aber unter diese Grenze, müssen auf einer Baustelle besondere Vorkehrungen getroffen oder eben der Bau eingestellt werden. Denn ohne Schutz kann dann nicht mehr mit wassergebundenen und wasserlöslichen Baustoffen gearbeitet werden. Und davon gibt es viele auf dem Bau: Mörtel, Kleber, Putz, Anstriche. Deren Materialeigenschaften verändern sich bei niedrigen Temperaturen. Eine Unterbrechung der Bautätigkeit muss nicht lange dauern. Heute sind die Abläufe so effizient organisiert, dass schnell reagiert werden kann, wenn der Wetterbericht starken Frost voraussagt. An frostfreien oder -ärmeren Tagen läuft der Bau weiter. Wer jedoch zu viel riskiert, kann Probleme bekommen: Werden zum Beispiel Maurerarbeiten bei zu niedrigen Temperaturen ausgeführt, halten Mörtel und Kleber nicht, sie zerbröseln, und es entstehen Risse im Mauerwerk, dieses verliert seine Standfestigkeit. Deswegen sollten Maurerarbeiten bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Ist das Mauerwerk erst einmal gefroren, darf darauf nicht weiter gemauert werden. Beschädigte Teile müssen vor dem Weiterbau abgetragen werden.
Schutz vor Frost
Beton ist zwar nicht ganz so empfindlich wie Mauerwerk, verlangt aber im Winter ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Der Ort, an dem der Beton eingebracht wird, muss frost-, eis- und schneefrei sein. Beim Betonieren der Bodenplatte reicht es für die Frostsicherheit aus, wenn bei Bodenfrost unterhalb der Betonschicht eine acht Zentimeter dicke Wärmedämmschicht eingebaut ist. Ohne solch schützende Schicht könnte ein Fundament, das in den gefrorenen Boden eingebracht wurde, beim Auftauen aufweichen. Bei der Betonherstellung selbst müssen Mischgut und Wasser gegebenenfalls erwärmt werden. Oft ist der Einsatz von Fließ- und Frostschutzmitteln oder der Ersatz von Normalzement durch einen schnell abbindenden Zement sinnvoll. Die Erhöhung des Zementanteils im Beton schützt ebenfalls in gewissem Rahmen vor Frost.
Anwärmen angesagt
Holz- oder Stahlschalungen sowie der Baustahl gehören ebenfalls angewärmt. Wichtig ist, dass der Beton schnell verdichtet und abgezogen wird. Die betonierten Flächen müssen anschließend gegen Schnee, Frosteinwirkung und Zugluft mit Folien oder Platten geschützt werden. Auch Innenarbeiten sind problematisch, wenn es im Haus zu kalt ist. Werden zum Beispiel Wasserleitungen bei zu niedrigen Temperaturen verlegt, kann es zu Lecks kommen. Wird der untere Bereich des Hauses währenddessen geheizt, muss unbedingt die Dachbodenluke geschlossen sein. Sonst zieht die Feuchtigkeit nach oben und schlägt sich an den Dachsparren nieder.