Damit eine langfristige Vermietung Freude macht, gilt es im Vorfeld einiges zu beachten.

Bei der Formulierung eines Mietvertrages gehören wesentliche Punkte klar und unmissverständlich formuliert.
Das betont Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch, Sachverständige & Immobilien. „Damit ist einerseits sichergestellt, dass der Vermieter pünktlich und sicher die vereinbarte Miete erhält und andererseits auch der Mieter weiß, was er darf und was er lieber lassen soll.“

„Sorgfältige Vorbereitung trägt dazu bei, dass Vermieter und Mieter zufrieden sind.“

Baumeister Herbert Kapeller
Exacting

Bei der Auswahl der passenden Mieter gilt es, das Mieterprofil ausreichend zu analysieren. „Diese Aufgabe sollten Vermieter nicht unterschätzen. Wir wissen aus Erfahrung, dass eine zu wenig gründliche Analyse den größten Teil von späteren Mieterschwierigkeiten verursacht.“

Grundsätzlich muss der Mieter, bevor er Investitionen tätigt, das Einverständnis des Vermieters einholen. Im Regelfall werden solche Investitionen vom Vermieter nicht abgelöst. Es kann aber im Mietvertrag auch eine Ablöseregelung oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes – wie zu Mietbeginn – vereinbart werden. Baumeister Kapeller: „Wichtig ist, dass der mit der Vermietung beauftragte Immobilientreuhänder auch während des aufrechten Mietverhältnisses für Fragen sowohl des Vermieters als auch des Mieters zugänglich ist. Aufgrund seiner Erfahrung kennt er die meisten der auftauchenden Fragen bereits und kann für eine gute Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter sorgen.“ Voraussetzung für zufriedene Vermieter und Mieter ist die gründliche Vorbereitung. „Das bringt dem Vermieter über viele Jahre eine sichere Einnahmequelle und dem Mieter langfristig ein ruhiges Wohnen.“