Realbüro Hagen informiert: Das Maklergesetz bietet Schutz
Offiziell befugte Immobilienmakler arbeiten nach dem Maklergesetz und nach den Standesregeln in der Immobilienmaklerverordnung. Diese beiden Rechtswerke wie auch das Konsumentenschutzgesetz, ABGB etc. dienen dazu, die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Makler klar zu regeln. Die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers sind umfassend und sehr weitreichend. Ein Immobilienmakler, mit dem Sie einen Alleinvermittlungsvertrag abschließen, ist verpflichtet, Aktivitäten und Anstrengungen...