Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grundstücke und deren Grenzen. Darüber hinaus dient er der bloßen Ersichtlichmachung der Benützungsarten, Flächenausmaße und sonstigen Angaben zur leichteren Kenntlichmachung der Grundstücke sowie der geocodierten, raumbezogenen Adressen der Grundstücke und der darauf befindlichen Gebäude. Weist ein Grundstück mehrere Einzelflächen mit verschiedenen Nutzungen auf, sind diese als einzelne Benützungsabschnitte innerhalb eines Grundstückes in der Katastralmappe ausgewiesen. Darüber hinaus scheinen sie auch mit ihren jeweiligen Teilflächen innerhalb des Grundstückes im Grundbuchsauszug sowie im Auszug aus der Grundstücksdatenbank auf.

Kategorisierung und Raumplanung

Die Kategorisierung der Benützungsarten im Grundbuch erfolgt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen für die Berechnung der Einheitswerte für die Grundsteuer. Die Angaben der Nutzungen, die auch im Grundbuchsauszug ersichtlich gemacht werden, stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Widmung eines Grundstückes nach den Festlegungen des Flächenwidmungsplanes des jeweiligen Bundeslandes. So können durchaus landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb des gewidmeten Baulandes liegen. Umgekehrt darf aus der Nutzung Baufläche (Gebäude) keinesfalls geschlossen werden, es handle sich dabei um ein Grundstück im Bauland. Die Vielfalt der verschiedenen Benützungsarten ist in einem Katalog zusammengefasst; als kleiner Auszug daraus werden die wichtigsten Klassifikationen mit ihren Abkürzungen angeführt.
Weitere Informationen auf www.help.gv.at