Der Hintergrund zu Geh- und Fahrrechten im Grundbuch ist,
dass diese bis vor ca. 25 Jahren gar nicht bzw. nur
in Ausnahmefällen im Grundbuch eingetragen wurden.

Beim Kauf ist wichtig festzuhalten, wie ein Weg verläuft und wer ihn benützen darf. Vorab ist unbedingt zu klären, wer die Errichtungs- und auch Erhaltungskosten des Weges trägt? Wer zahlt welchen Anteil? Wie werden Pflichten wie z. B. Schneeräumung aufgeteilt? Diese Vereinbarung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt im Grundbuch eingetragen werden. Mitunter stellt sich umgekehrt die Frage, wie kann man ein Wegerecht wieder loswerden, wenn ein Geh- und Fahrrecht nicht mehr vom Nachbarn benötigt wird. Im Zweifelsfall bietet sich hier die Errichtung eines Zaunes an, wodurch die Ausübung des Geh- und Fahrrechtes verhindert wird. Macht sodann der Berechtigte sein bestehendes Recht über drei aufeinanderfolgende Jahre nicht geltend, kann auf Löschung der Dienstbarkeit aus dem Grundbuch geklagt werden.

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