Speziell in Vorarlberg sind viele Geh- und Fahrrechte nicht im Grundbuch zu finden.

Hintergrund ist, dass diese bis vor ca. 25 Jahren gar nicht bzw. nur in Ausnahmefällen im Grundbuch eingetragen wurden. Beim Kauf ist wichtig festzuhalten, wie ein Weg verläuft und wer ihn benützen darf. Unbedingt klären: Wer trägt die Errichtungs- und Erhaltungskosten? Wer zahlt welchen Anteil? Wie werden Pflichten wie Schneeräumung aufgeteilt? Und wer haftet für den Zustand des Weges? Diese Vereinbarung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt im Grundbuch eingetragen werden. Mitunter stellt sich umgekehrt die Frage, wie kann man ein Wegerecht wieder loswerden? Etwa, wenn ein Geh- und Fahrrecht nicht mehr vom Nachbarn benötigt wird und auch seit Jahren nicht mehr ausgeübt wird. Im Zweifel bietet sich die Errichtung eines Zaunes an, wodurch die Ausübung des Geh- und Fahrrechtes verhindert wird. Macht der Berechtigte sein Recht über drei aufeinanderfolgende Jahre nicht geltend, kann auf Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch geklagt werden.

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