Bei jedem Immobiliengeschäft ist es unerlässlich, die Eintragungen im Grundbuch genau zu studieren
und richtig zu interpretieren.

„Wer eine Immobilie erwirbt, sollte darüber Bescheid wissen, ob darauf etwa Wege- oder Fahrrechte bestehen. Das kann den Wert wesentlich beeinträchtigen.“ Das erläutert Dominik Brunauer M.A., geprüfter Immobilienmakler bei s Real Immobilien Vorarlberg. „Wichtig ist auch, beim Kauf einer Wohnung abzuklären, ob der mit angebotene Keller oder der Garten tatsächlich zur Wohnung gehört oder nicht doch Allgemeingut aller Eigentümer ist.“ Natürlich hat jeder das Recht, sich im Grundbuch über Eigentumsverhältnisse und dingliche Rechte an Immobilien zu informieren. „Der Immobilienmakler weiß aber genau, worauf man dabei achten sollte“, erläutert Dominik Brunauer.

„Ein seriöser Immobilienmakler kann einen Grundbuchauszug interpretieren.“

Dominik Brunauer M.A
s Real Immobilien

Im Grundbuch, das vom zuständigen Bezirksgericht geführt wird, werden im A-Blatt Grundstücksadresse, -nummer und -größe verzeichnet, ebenso die an diesen Grundstücken bestehenden „dienlichen Rechte“.

Das B-Blatt listet die Eigentümer einer Immobilie samt Besitzanteilen auf. Zudem können auch Beschränkungen wie ein Vorkaufsrecht, Veräußerungsverbot, Sachwalterschaft, Wohnungseigentum oder Konkurs eingetragen sein.

Im C-Blatt folgen belastende dingliche Rechte und Beschränkungen an einer Immobilie. Hierzu zählen unter anderem: Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte, Baurechte und Belastungs- und Veräußerungsrechte.

„Ein seriöser Immobilienmakler erhebt aus dem Grundbuch alle relevanten Urkunden und interpretiert diese verständlich für seine Kunden“, betont Dominik Brunauer M.A.