Wer Immobilien kauft oder verkauft, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Steuern beschäftigen.

Beim Kauf einer Immobilie schreibt das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises und eine gerichtliche Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 Prozent vor. Achtung Ausnahme: Bei unentgeltlichen Übertragungen wie Schenkungen oder Erbschaften wird die Grunderwerbsteuer seit 1. 1. 2016 vom Marktwert des Grundstückes berechnet und nach einem Stufentarif besteuert: Bis 250.000 Euro 0,5 Prozent für die nächsten 150.000 Euro 2,0 Prozent darüber hinaus 3,5 Prozent.

Wasserdichte Verträge
vermeiden späteren Ärger.“

Mag. Bernd Hagen M.A.
Realbüro Hagen

Offen lässt der Gesetzgeber die Frage, wer die Steuer bezahlt, Käufer oder Verkäufer. Mag. Bernd Hagen M.A., Chef vom Realbüro Hagen Lustenau: „In der Praxis kommt immer der Käufer der Immobilie für die Grunderwerbsteuer auf. Wichtig ist, dass hier vorab klare Vereinbarungen getroffen werden. Unsere Kunden bekommen wasserdichte Verträge, das vermeidet späteren Ärger und stärkt das Vertrauen.“

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