Seit 1. März 2019 sind die Änderungen des
Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetzes in Kraft.

Ziel des Landes Vorarlberg ist ein sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Grund und Boden, um der Baulandhortung entgegenzuwirken. Um das Horten von unbebauten Bauflächen zu verhindern und deren Nutzung für neuen Wohnraum zu forcieren, gilt mit dem Inkrafttreten der Novellen beim Erwerb von unbebautem Bauland eine Obergrenze von 50.000 m2. Davon ausgenommen sind das Land, Gemeinden, ein Gemeindeverband, gemeinnützige Bauvereinigungen oder gewerbliche Bauträger.

Fristen zur Bebauung

Wenn ein Grundstück in Baufläche umgewidmet wird, so muss es innerhalb von sieben Jahren einer Bebauung zugeführt werden. Andernfalls verfällt die Bauflächenwidmung nach sieben Jahren wieder. Käufer müssen sich beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken verpflichten, dass sie ihre Liegenschaft innerhalb von zehn Jahren bebauen. Geschieht dies nicht, muss der Besitzer das Grundstück der Gemeinde zum Kauf anbieten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Privatpersonen, die einmalig ein solches Baugrundstück mit bis zu 800 Quadratmetern erwerben. Weitere Ausnahmen betreffen Betriebe, die angrenzend an ihr Gelände weitere 3000 Quadratmeter zukaufen. Mit den beiden Novellen erfolgt grundsätzlich kein Eingriff in bereits gewidmete Bauflächen, solange diese nicht veräußert werden. Die neuen Befristungen finden ausschließlich bei jenen Neuwidmungen und Grundverkehrsgeschäften Anwendung, die seit Inkrafttreten der Novellen am 1. März erfolgten. Jene Zeiten, in denen eine Bebauung für den Eigentümer gar nicht möglich war (z. B. Bauverbot, Umlegungsverfahren, Vorbehaltsflächenwidmung), zählen nicht zur Frist von 7 bzw. 10 Jahren. Darüber hinaus wird der Fristablauf durch anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof gehemmt.

Nachverdichten und -nutzen

Der qualitätsvollen Nachverdichtung und Nachnutzung von Gewerbebrachen kommt damit eine höhere Bedeutung zu. Insbesondere im Bereich ehemaliger Textilunternehmen entstanden und entstehen landesweit hochwertige Wohnquartiere. Auch im Bereich Einfamilienhaus ist die Nachverdichtung auf Grundstücken mit 1000 m2 eine Möglichkeit, wertvollen Grund durch einen gut geplanten Zu- und Umbau sinnvoll zu nutzen.