Das Stiegenhaus ist kein Abstellplatz
Aus feuerpolizeilichen Gründen darf im Stiegenhaus und Flur von Wohnanlagen nichts gelagert werden. Bei neuen Wohnanlagen gehören Fahrradabstellräume, Fahrradkeller oder überdachte Radparkanlagen erfreulicherweise bereits zur Ausstattung. Dann ist klar: Fahrräder gehören in den Fahrradraum. Manche Mieter parken – mangels Möglichkeiten oder aus Bequemlichkeit, das eigene Bike dennoch gerne im Stiegenhaus – womöglich sogar über den ganzen Winter. Hausordnungen und feuerpolizeiliche...