Zutritt zur Wohnung
In welchen Fällen Vermieter(innen) die Mietwohnung betreten dürfen, ist gesetzlich geregelt. Auch Mieter(innen) haben Rechte und sind nicht dazu verpflichtet, ihre(m) Ver-mieter(in) willkürlich und beliebig Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen und ein Besuch angekündigt oder vereinbart werden – sofern keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist. Wichtige Gründe Als wichtige Gründe gelten u. a....