Realbüro Hagen: Wenn der Nachbar grillt: Was laut österreichischem Recht gilt
Sommerzeit ist Grillzeit – doch nicht jeder Nachbar freut sich über den würzigen Rauch. In Österreich gibt es kein eigenes „Grillgesetz“ aber relevante Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht (§ 364 ABGB) und dem Immissionsschutz. Grundsätzlich gilt: Grillen ist erlaubt – solange es Nachbarn nicht unzumutbar belästigt. Gelegentlicher Rauch muss geduldet werden. Wird jedoch regelmäßig oder übermäßig gegrillt – etwa jedes Wochenende...