Sind sich Käufer und Verkäufer einig, soll die treuhändige Abwicklung des Kaufgeschäftes beide Seiten daher vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Der Kaufpreis wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Ein Notar oder Anwalt übernimmt eine derartige Treuhandschaft und es wird die diese im Treuhandregister erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst, wenn alle vereinbarten Bedingungen des Vertrages zur ordnungsgemäßen Abwicklung erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Objektes und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Bank – im Grundbuch. Für den Käufer geht es bei der Treuhandschaft in der Regel darum, dass erst, wenn er selbst schon im Grundbuch eingetragen ist, der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt wird.

Dornbirn
Schöne 3-Zi.-Whg., 72 m², KP €465.000,–

Höchst
Lässige 2-Zi.-Gartenwohnung, KP €315.000,–

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4-Zi.-Whg. mit Ausblick ins Grüne, KP €600.000,–

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