Realbüro Hagen: Wenn der Nachbar grillt: Was laut österreichischem Recht gilt
Sommerzeit ist Grillzeit – doch nicht jeder Nachbar freut sich über den würzigen Rauch.
In Österreich gibt es kein eigenes „Grillgesetz“ aber relevante Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht (§ 364 ABGB) und dem Immissionsschutz. Grundsätzlich gilt: Grillen ist erlaubt – solange es Nachbarn nicht unzumutbar belästigt. Gelegentlicher Rauch muss geduldet werden. Wird jedoch regelmäßig oder übermäßig gegrillt – etwa jedes Wochenende im Mehrparteienhaus – kann das als unzumutbare Immission gelten. Der betroffene Nachbar hat dann Anspruch auf Unterlassung, etwa bei Rauchbelästigung in Wohnräumen oder gesundheitlichen Beschwerden.
Ein Blick in die Hausordnung lohnt sich: Manche Mietverträge oder Wohnanlagen verbieten Grillen am Balkon oder schreiben Elektrogriller vor. Im Streitfall helfen Schlichtungsstellen oder Gerichte – besser ist aber ein Gespräch mit dem Nachbarn. Denn: Rücksichtnahme ist der beste Brandschutz.
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