Rechtzeitig an altersgerechtes Wohnen denken
Die Größe einer barriere-freien Wohnung muss dem individuellen Bedarf,
insbesondere älterer oder behinderter Menschen entsprechen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Barrierefreiheit eines Gebäudes ist eine eher großzügige Bemessung des Grundrisses und des Zuschnitts der Räume. Einen Anhaltspunkt für die Mindestgrößen einzelner Räume gibt der Drehkreis eines Rollstuhls. Besonders wichtig ist dies oft für mit kleineren Flächen geplanten, aber funktionell besonders wichtigen Räumlichkeiten wie Bad und Küche. Die Planung oder Auswahl eines Gebäudes mit einer möglichst geringen Etagenanzahl – im Idealfall ein ebenerdiges Gebäude – erleichtert die Umsetzung vieler Maßnahmen zur Barrierefreiheit erheblich. Soweit ein Treppenhaus vorhanden oder geplant ist, sollte die räumliche Möglichkeit vorhanden sein, einen Lift zumindest zu einem späteren Zeitpunkt problemlos installieren zu können. Der Einsatz leichter Trennwände erleichtert später eventuell notwendige bauliche Veränderungen. Nach Möglichkeit sollte auf Trennwände jedoch ganz verzichtet werden, um Mobilitätshindernisse zwischen einzelnen Funktionsbereichen von vornherein auszuschließen.
Sturzgefahr minimieren
Niveauunterschiede innerhalb einer Gebäudeebene oder zwischen Innen- und Außenraum (zum Beispiel zwischen Wohnzimmer und Terrasse) sollten beseitigt werden, um Stolper- und Sturzgefahren auszuschließen. Im Alter, krankheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung – abnehmende Mobilität korrespondiert häufig mit erhöhten Sturzgefahren. Zu empfehlen ist daher, Stolperfallen wie beispielsweise Türschwellen zu entfernen bzw. erst gar nicht einzuplanen. Stufen in der Wohnung, im Eingangsbereich oder zwischen Hausgang und Terrasse sollten durch Rampen ersetzt oder ergänzt werden, damit die Nutzer von Rollatoren oder Rollstühlen Niveauunterschiede leichter überwinden können. Verfügt das Gebäude über ein Treppenhaus, so sollten auf beiden Seiten der Treppen Handläufe angebracht werden.
Alle Böden sowie Treppenstufen und Rampen sollten ausschließlich mit griffigen, rutschfesten Bodenbelägen versehen werden. Glatte Fußböden aus Laminat oder Fliesen eignen sich nicht für alters- und behindertengerechte Wohnungen. Leicht rutschende Bodenbeläge wie locker aufliegende Fußmatten, Läufer und Teppiche mutieren zu ständigen Gefahrenquellen. Sie sollten daher entfernt oder mit einer rutschhemmenden Auflage unterlegt werden.
Durchgangsbreite beachten
Barrierefreie Türen im Eingangsbereich sowie zwischen den einzelnen Wohnungsräumen müssen über die empfohlene Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern verfügen. Zudem ist auf beiden Seiten einer Tür für einen ausreichenden Bewegungsraum zu sorgen. Auch die Öffnungsrichtung von Türen ist genau zu überdenken: Nach einem Sturz im WC- oder Bad-Bereich wird Hilfeleistung von außen wesentlich erleichtert, wenn sich die Türen eines Sanitärraumes nach außen öffnen lassen. Soweit es die baulichen Verhältnisse zulassen, können auch Schiebetüren eingebaut werden, die sich unkompliziert und mit wenig Kraftaufwand bedienen lassen und zudem anderweitig nutzbaren Platz schaffen.
Immer mehr ältere Menschen beschließen bereits frühzeitig ihre Wohnumgebung an die neuen Bedürfnisse anzupassen.
Die Wohnungen sind dann bereits barrierefrei und können auf Wunsch auch mit spezieller Infrastruktur versehen werden.
Anton Nachbaur
Hefel Wohnbau
Platzierung von Technik
Mehr Komfort und Sicherheit kann auch durch die richtige Technik erreicht werden. So sollten etwa Lichtschalter, Türgriffe, Heizkörpergriffe und Bedienelemente von Küchengeräten und Sanitärarmaturen in einer für Rollstuhlfahrer oder für Kinder erreichbaren Höhe von etwa 85 Zentimetern montiert werden. Auch Steckdosen sowie ein mobiles oder stationäres Telefon müssen für Rollstuhlfahrer leicht erreichbar sein. Mit einer etwas größeren Anzahl von Steckdosen wird ein Durcheinander aus mehreren Kabeln verhindert, das sich leicht zu einer Stolperfalle entwickeln kann. Der Sicherheit in Notfällen dient auch das Installieren einer Mehrsprechanlage.
Im Sanitärbereich sorgen fest in der Wand verankerte Haltegriffe für größere Sicherheit bei Nutzung von Waschtisch, Badewanne, Dusche oder WC. Mit Smart-Home-Lösungen lassen sich Geräte und elektrische Einrichtungen mit dem Smartphone automatisiert bedienen. Für ältere Personen, deren Augenlicht oft etwas nachgelassen hat, kommt auch die Gerätebedienung per Sprachbefehl in Betracht. Eine am Hauseingang installierte Gegensprechanlage ermöglicht es Personen mit Handicap, sich vor dem Öffnen der Wohnungstür über die Person eines Besuchers zu informieren.
Unsere Kleinwohn-anlagen sind barrierefrei mit Lift ausgeführt. Die hellen Wohnungen mit bodenebenen Duschen,
schwellen-loser Ausführung und ausreichend Bewegungsradius
im Bad sorgen für Wohnkomfort in jeder Lebenslage.
Wolfgang Lang
ATRIUM® – Raum für Ideen
Prüfung des Ist-Zustands
Verschiedene Gründe gibt es, um die Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung in Angriff zu nehmen. Oft spielen dabei eine in die Jahre gekommene Bausubstanz oder die Verbesserung des Dämmzustandes eine Rolle. Zugleich wird auch aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes der Bewohner eine entsprechende Sanierung notwendig.
Warum eine Wohnung altersgerecht umbauen? Ziel des barrierefreien Bauens ist der Erhalt der Selbstständigkeit der Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses. Und dies auch, wenn der Bewohner unter Beeinträchtigungen leidet. Ein barrierefreies Gebäude entspricht jedoch nicht nur den Ansprüchen von Behinderten und Senioren, sondern verringert beispielsweise auch das bei kleineren Kindern erhöhte Unfallrisiko. Außerdem sorgt Barrierefreiheit durch eine Optimierung der Raumnutzung für verbesserten Wohnkomfort.
Nachträgliche Umbauten
Spätestens bei gravierenden Veränderungen der jeweiligen Lebenssituation sind die Vorteile einer barrierefreien Wohnung spürbar. Idealerweise wird daher die Barrierefreiheit vorausschauend bereits bei der Planung einer Immobilie berücksichtigt. Nachträgliche Umbaumaßnahmen sind möglich, oft jedoch mit einem erhöhten Aufwand und baulichen Kompromissen verbunden. Besonders wichtig ist die barrierefreie Gestaltung von Bad und Küche sowie des Eingangsbereiches. Und schließlich lohnt es sich auch, die eigene Zukunft in die Überlegungen hinsichtlich eines alters- und behindertengerechten Umbaus mit einzubeziehen – dabei geht es nicht nur um die Schaffung eines Zustandes für die aktuelle Wohnsituation, sondern ebenso um eine perspektivische Betrachtung. So ist es empfehlenswert, bei der Planung von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen langfristig zu denken und die eigene Wohnung oder das eigene Haus frühzeitig altersgerecht zu gestalten.
Türbreiten und Bäder
Wenn Sanieren barrierefrei erfolgen soll, sind viele Bereiche des Hauses beziehungsweise der Wohnung betroffen. Das beginnt schon mit einem rollstuhlgerechten und somit treppenlosen Hauseingang, geht weiter über ausreichend breite Türen im Innenbereich, bis hin zu Bad und Küche mit unterfahrbaren Wasch- und Spülbecken. Es gibt also eine Menge zu beachten. Nicht zu vergessen ist dabei das Treppenhaus, denn wenn ein Lift vonnöten ist, müssen alle Abmessungen stimmen.
Bevor mit der Sanierung begonnen wird, ist zu prüfen, ob im Haus jeder Winkel in jedem Raum problemlos erreichbar ist oder Umbauten erforderlich sind. Nachgeschaut werden sollte außerdem, ob sämtliche Fenster, Türen, Schalter und Bedienelemente gut erreichbar sind. Wichtig ist es weiter, zu überprüfen, ob Abstellflächen für einen Rollstuhl, Rollator oder andere notwendige Hilfsmittel bereits vorhanden sind. Von dem festgestellten „Ist-Zustand“ ist ableitbar, wie umfangreich die Sanierungsmaßnahmen sein müssen.
Sanieren barrierefrei – mit Zuschüssen!
Wer ein Haus oder eine Wohnung alters- oder behindertengerecht gestalten will, benötigt dafür zumeist viel Geld. Da – wie beispielsweise bei einer Türverbreiterung – nicht selten auch Eingriffe in die Bausubstanz nötig werden, können die Kosten schnell emporschnellen. Darum sollten die Möglichkeiten für staatliche Hilfen und Zuschüsse „abgeklopft“ und entsprechende Experten zurate gezogen werden. Das Projekt „Sanieren barrierefrei“ muss nicht ausschließlich mit Eigenmitteln umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme helfen da.