Der Verlust des Wohnungs- oder Haustürschlüssels kann mitunter zu einer teuren Angelegenheit werden. Einen Schlüssel zu verlieren, kann passieren. Das Schneeschaufeln ist eine der möglichen Szenarien, bei der ein Schlüssel geräuschlos und unbemerkt im weichen Schnee landet. Manchmal kommt er nach dem Tauwetter unter zementiertem Altschnee wieder zum Vorschein. Egal ob beim Radfahren oder im Supermarkt – ist der Schlüssel weg, sollte man beim Fundbüro in der Umgebung nachfragen, ob der Schlüssel gefunden und abgegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, muss der Vermieter unverzüglich verständigt werden. Je nach System muss eine ganze Schließanlage ausgetauscht oder umprogrammiert werden. Noch schlimmer ist, wenn der Schlüssel gezielt gestohlen wurde.

Neuanschaffungskosten

Generalschlüssel von Wohnanlagen schließen nicht nur die eigene Wohnungstür, sondern vielfach auch Neben- und Gemeinschaftsräume. Missbrauch ist daher nur ausgeschlossen, wenn der Schlüssel an einer unwiederbringlichen Stelle verloren wurde – zum Beispiel bei einer Bootsfahrt auf dem Bodensee. Mitunter steht im Vertrag, dass bei Verlust eines Schlüssels sämtliche Kosten für die Neuanschaffung durch die Mieter zu tragen sind – völlig unabhängig von einem Verschulden. Eine solche Mietvertragsklausel ist laut Mietervereinigung unwirksam. Schadenersatzansprüche sind nur dann durchsetzbar, wenn ein Verschulden vorliegt. Ein solches kann in sorglosem Verhalten begründet sein. Der Mieter hat eine Obhutspflicht – auch für die Schlüssel seiner Kinder. Wird das Mietobjekt zurückgegeben, müssen alle Schlüssel ausgehändigt werden. Dies gilt übrigens auch für jene Nachschlüssel, die eventuell im Laufe der Mietdauer nachgefertigt worden sind.

Weitere Informationen auf www.mietervereinigung.at