Eigentümer von Immobilien haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahren für Dritte ausgehen.

Daraus ergeben sich für Eigentümer Pflichten wie zum Beispiel:
• Bäume zu prüfen
• Dächer auf lockere Dachziegel von Zeit zu Zeit prüfen zu lassen
• für die sichere Begehbarkeit von Zugangs- und Gartenwegen zu sorgen
• technische Anlagen und Geräte zu warten
• im Winter Wege und Zufahrt zu räumen und zu streuen
• im Frühling – derzeit relevant –müssen Eigentümer Bäume auf ihrem Grundstück prüfen, ob eine Gefahr von ihnen ausgeht. Bäume müssen standfest sein und es dürfen keine Äste drohen abzubrechen. Eine zweimalige Kontrolle im Jahr – mit und ohne Blätter – ist ratsam, um etwaige Schäden von Stürmen oder starken Gewittern an Bäumen auszumachen. Bei alten und großen Bäumen empfiehlt es sich daher auch einen Baumkotrolleur zurate zu ziehen, um Schäden an Dritten durch den eigenen Baumbestand ausschließen zu können.

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