Wer zahlt Wasserschaden?
Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat werden
durch die Haushaltsversicherung beglichen.
Generell gilt, die Haushaltsversicherung eines Mieters ersetzt Schäden, die an Möbeln sowie an anderen Sachgegenständen entstanden sind. Vorsicht, nicht alle Umstände sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude sowie Wasserschäden, die vom Nachbarn verursacht wurden, zahlt die Haushaltsversicherung nicht. Die entstandenen Schäden durch Wasser müssen in einem Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:
• Leitungen für Trinkwasser
• Abwasserrohre
• Rohrsystem in der Wohnung
• Anschlüsse von Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine
• Heizungsanlage
Ein Wasserschaden wird durch die Hausratversicherung nur dann ersetzt, wenn er durch Austritt von Leitungswasser entstanden ist. Bedeutend für die Versicherung ist nicht das Austreten des Wassers, sondern der Schaden, den das Wasser am Hausrat verursacht hat. Die Versicherung tritt auch bei solchen Fällen in Kraft, wo Leitungswasser von außen in den Hausbereich, in die Wohnung eindringt und Schäden am Hausrat verursacht.
Keine mutwilligen Schäden
Es gibt aber auch Wasserschäden, die nicht im normalen Versicherungsschutz enthalten sind. Dies können u. a. durch aufsteigendes Grundwasser, wenn ein Aquarium Wasser verliert, ein undichtes Wasserbett oder durch Überschwemmungen hervorgerufen sein. Es ist empfehlenswert, vor dem Abschluss einer Haushaltsversicherung Informationen einzuholen, welche Fälle im Vertrag inkludiert oder ausgeschlossen sind. Voraussetzung für eine Auszahlung sind korrekte Angaben bei Vertragsabschluss und das ein Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden ist.