Verordnungen zum Schutz der Mieter gehen in Österreich auf die Zeit des Ersten Weltkriegs zurück.
In der Folge wurde ein Mietrechtsgesetz (MRG) geschaffen, das vor allem den Schutz des Mieters im Auge hat.

Wichtigste Normen des Mietrechtsgesetzes sind die Beschränkungen der Mietzinshöhe, der Laufzeit von Mietverträgen und die Kündigungsmöglichkeit des Vermieters. Fällt nun ein Mietverhältnis ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Mietgesetzes (MRG), so kann von den gesetzlichen Regelungen nicht zum Nachteil des Mieters abgegangen werden.

Vermieter können bei einem unbefristeten Mietverhältnis den Mieter nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen. Selbst bei der Kündigung wegen Eigenbedarf wurden lange sehr enge Maßstäbe (Stichwort Existenzbedrohung) angesetzt und mittlerweile etwas gelockert. Nun muss ein Vermieter nachweisen, dass ihm durch die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ein unverhältnismäßig hoher Nachteil entsteht.

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