Die Bezeichnungen „altersgerecht – barrierefrei – behindertengerecht – rollstuhlgerecht“ oder ähnlich finden sich häufig in Inseraten von Wohnbauträgern und Immobilienmaklern.

„Ist ein Gebäude barrierefrei, so ist der Zugang für Menschen mit körperlichen Behinderungen ohne fremde Hilfe möglich.“ Das erläutert Klaus Suppan vom Immoteam7. Voraussetzungen dafür sind Rampen, Personenlift und breite Eingangstüren. Wo Stufen vorhanden sind, kann nicht von Barrierefreiheit gesprochen werden. Klaus Suppan: „Diese Barrierefreiheit ist im Neubau bei uns in Vorarlberg durch die Förderrichtlinien fast zum Standard geworden.“ Barrierefreie Objekte können als altersgerecht bezeichnet werden. Die Barrierefreiheit bedeutet aber keineswegs, dass eine Wohnung bereits behindertengerecht ist. Klaus Suppan verweist darauf, dass es erhebliche Unterschiede bestehen, die auf die Ansprüche der behinderten Person zugeschnitten sind. „Für Rollstuhlfahrer müssen beispielsweise oft WC und Dusche adaptiert und verbreitet werden. Die Bedürfnisse sind hier so vielfältig wie die Behinderungen selbst.“

„Ein barrierefreies Objekt ist nicht unbedingt auch behindertengerecht.“

Klaus Suppan
Immoteam7

Einfamilienhäuser lassen sich meist nur mit großem Aufwand behindertengerecht adaptieren. Klaus Suppan rät deshalb älteren Personen dazu, bei Veränderungswünschen eine barrierefreie Wohnung zu erwerben, die sich leichter anpassen lässt. „Entsprechende Schritte sollten frühzeitig geplant werden, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Es macht auch Sinn, einen Profi beizuziehen, um mögliche Kosten eines allfälligen Umbaus besser einschätzen zu können.“