Realbüro Hagen informiert: Von Zäunen, Hecken und Mauern
Äste und Blätter, die auf das eigene Grundstück ragen, dürfen abgeschnitten werden. Hierbei muss aber sorgfältig und fachmännisch vorgegangen werden. Eine Eingrenzung des Grundstücks, kann vom Nachbarn nicht verhindert werden; Dies steht dem Eigentümer frei zu entscheiden. Im Vorarlberger Baugesetz findet sich die Bestimmung, dass Zäune oder Mauern, eine maximale Höhe von 1,8 Metern haben dürfen. Pflanzen und sogenannte grüne...
