Der Energieausweis, der als „Typenschein für Gebäude“ fungiert,
feiert im Jänner sein 10-Jahr-Jubiläum.

Bei bewilligungspflichtigen Neubauten oder Sanierungen ist der Energieausweis seit 2008 Bestandteil der Baueingabeunterlagen. Benötigt wird er, um Förderungen der Wohnbauförderung, Sanierungsberatungsförderung, Förderung für erneuerbare Energieträger wie Biomasse oder Wärmepumpe sowie für gewerbliche Sanierungsmaßnahmen/Unternehmensberatung erhalten zu können. Das Energieausweisvorlagegesetz regelt die Vorlagepflicht eines Energieausweises beim Verkauf bzw. Vermietung oder Verpachtung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten. Der Energieausweis muss bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss vorgelegt werden, es besteht eine Vorlagepflicht, das heißt es ist keine Aufforderung des Käufers oder Mieters erforderlich. Diese Vorlagepflicht liegt beim Verkäufer bzw. Vermieter oder beim Verwalter, falls dieser die Verwaltungstätigkeiten übernimmt. Käufer oder Mieter können den Energieausweis bei Nichtvorlage einklagen.

Befugte Ersteller

Der Hauseigentümer oder Bauherr beauftragt einen befugten Energieausweisersteller seiner Wahl. Energieausweise dürfen in Vorarlberg von all jenen erstellt werden, die laut Ziviltechnikergesetz oder Gewerbeordnung dazu befugt sind. Das sind in erster Linie Architekten, Baumeister und technische Büros. Diese erfassen die Gebäudegeometrie und Bauteilaufbauten anhand von Plänen oder einem Aufmaß vor Ort und errechnen daraus den Energieausweis. Auszustellen sind Energieausweise in Vorarlberg über die Internetplattform zum Thema Energieausweis. Der Auftraggeber bekommt den Energieausweis firmenmäßig gezeichnet in Papierform direkt vom Ersteller übermittelt. Die Kosten für einen Energieausweis hängen maßgeblich von der Größe und Form des Gebäudes ab, sowie dem Aufwand, den der Ausweisersteller bei der Aufnahme hat. Je ausführlicher und genauer Pläne und Rechnungen vorhanden sind, desto leichter und schneller kann die Erstellung durchgeführt werden. Die Kosten amortisieren sich, wenn im Zuge der Berechnung eine energetische Optimierung des Gebäudes durchgeführt wird. Der Reduzierung des Energiebedarfs folgen geringere Heizkosten für die gesamte Gebäudelebensdauer. Adressen von befugten Erstellern und Informationen findet man zum Beispiel im Internet.