Bestellung des Verwalters
Zahlreiche Angelegenheiten in Zusammenhang mit Wohnungseigentum müssen gemeinschaftlich geregelt werden. Ein Verwalter vertritt in Wohnanlagen die Eigentümergemeinschaft und handelt in deren Namen. Prinzipiell kann jede natürliche oder juristische Person als gemeinsamer Verwalter der Liegenschaft bestellt werden. Bei kleineren Anlagen kommt es vor, dass ein einzelner Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut wird. In den meisten Fällen werden Wohnungseigentumsliegenschaften von...