Der Energieausweis, der als „Typenschein für Gebäude“ fungiert, feiert im Jänner sein 10-Jahr-Jubiläum. Bei bewilligungspflichtigen Neubauten oder Sanierungen ist der Energieausweis seit 2008 Bestandteil der Baueingabeunterlagen. Benötigt wird er, um Förderungen der Wohnbauförderung, Sanierungsberatungsförderung, Förderung für erneuerbare Energieträger wie Biomasse oder Wärmepumpe sowie für gewerbliche Sanierungsmaßnahmen/Unternehmensberatung erhalten zu können. Das Energieausweisvorlagegesetz regelt die Vorlagepflicht eines Energieausweises beim Verkauf bzw. Vermietung...