Eine Ablöse für Investitionen ist gestattet, „schwarze“ Ablösen, um eine Wohnung zu erhalten, hingegen nicht. Ablösen ohne Gegenleistungen, also ein Geldbetrag, der gezahlt wird, nur um in eine Wohnung einziehen zu können, sind illegal und mittlerweile sehr selten. Anders sieht es mit den Investitionsablösen aus. Der Mietvertrag ist langfristig, die Küche und das Bad hingegen lassen zu wünschen übrig? Mancher...