Wer zahlt Wasserschaden?
Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat werden durch die Haushaltsversicherung beglichen. Generell gilt, die Haushaltsversicherung eines Mieters ersetzt Schäden, die an Möbeln sowie an anderen Sachgegenständen entstanden sind. Vorsicht, nicht alle Umstände sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude sowie Wasserschäden, die vom Nachbarn verursacht wurden, zahlt die Haushaltsversicherung nicht. Die entstandenen Schäden durch...