Welcher Anwendungsbereich gilt?
Beim Mietrechtsgesetz wird zwischen Vollanwendung, Teilanwendung und Nichtanwendung unterschieden. Das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten, für mitgemietete Haus- oder Grundflächen (Gärten, Abstellplätze). Zu beachten ist, dass das Mietrechtsgesetz nicht für alle Mietverhältnisse gleichermaßen gilt. Einige Mietverhältnisse sind teilweise oder zur Gänze davon ausgenommen. In den Vollanwendungsbereich fallen Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem...